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BFH 01.12.2010 IV R 17/09, NWB 8/2011 S. 594

Einkommensteuer | Treuhandverhältnis bei Lotterie-Dienstleistungsunternehmen – Berücksichtigung von Spielgewinnen

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die steuerrechtliche Anerkennung einer sog. Mittelverwendungstreuhand scheidet aus, wenn die vom „Treugeber” erteilte Vollmacht zum Abschluss eines Treuhandvertrags die tatsächliche Mittelverwendung nicht deckt und diese auch nicht durch den „Treugeber” genehmigt wird. (2) Spielgewinnansprüche gegen einen bilanzierenden Veranstalter einer nicht genehmigten Lotterie sind grds. im Zeitpunkt ihrer Entstehung gewinnmindernd zu berücksichtigen, wenn keine Anhaltspunkte für eine betrügerische Ausrichtung des Geschäftskonzepts vorliegen.

Anmerkung:

Als Kern dieses sehr umfangreichen Urteils lässt sich festhalten, dass die Klägerin, ein niederländisches Lotterie-Dienstleistungsunternehmen mit dem Versuch gescheitert ist, Einnahme...

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