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Musterverfahren zur Abgeltungsteuer
Neues Verfahren vor dem FG Baden-Württemberg
[i]Az.: 9 K 1637/10Vor dem FG Baden-Württemberg ist unter dem Aktenzeichen 9 K 1637/10 ein neues Verfahren zur Frage der Abzugsfähigkeit von Werbungskosten bei den Einnahmen aus Kapitalvermögen unter dem Regime der Abgeltungsteuer anhängig.
Sachverhalt: zwangsläufig entstehende Verwaltungsgebühren
[i]Zwangsläufigkeit der Verwaltungsgebühren wegen DemenzZwischen der Klägerin und dem beklagten Finanzamt besteht grds. Einigkeit darüber, dass im Veranlagungszeitraum 2009 Vermögensverwaltungsgebühren angefallen sind. Wegen der ab geltenden Fassung des § 20 Abs. 9 Satz 1 EStG werden Werbungskosten bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen aber nicht mehr in Abzug gebracht. Deshalb wurden bei der Einkommensteuerveranlagung 2009 auch die Vermögensverwaltungsgebühren der Klägerin nicht als Werbungskosten von den vereinnahmten Kapitalerträgen abgezogen. Die Vermögensverwaltungsgebühren sind im Streitfall jedoch aus Altersgründen (Demenz) zwangsläufig entstanden, da die Klägerin ihr Vermögen nicht allein zu verwalten vermag. Der Klägerin verblieben nach Abzug der Verwaltungsgebühren tatsächlich nur noch geringe Zinserträge, der Versteuerung unterlag jedoch der volle Zinsertrag abzüglich des Sparer-Pa...