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Allgemeine Geschäftsbedingungen in arbeitsrechtlichen Verträgen
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB SAAAD-61128 Seit dem müssen bei formularmäßigen Arbeitsvertragsklauseln die gesetzlichen Bestimmungen über Allgemeine Geschäftsbedingungen (§§ 305 ff. BGB) beachtet werden. Hierbei sind die im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten angemessen zu berücksichtigen (§ 310 Abs. 4 Satz 2 BGB). Für den Praktiker stellen sich bei der Gestaltung und Prüfung arbeitsrechtlicher Verträge unter dem Aspekt der AGB-Kontrolle vor allem zwei Fragen: Was ist bei der Formulierung von Neuverträgen zu beachten? Inwieweit sind die Formularabreden aus Altverträgen unwirksam?
Eine ausführliche Fassung des Beitrags finden Sie in der .
Prüfungsschritte bei der AGB-Kontrolle
[i]Prüfung auf drei StufenBei der Formulierung von standardisierten Klauseln im Rahmen arbeitsrechtlicher Verträge ist zunächst zu prüfen, ob die Klauseln überraschend und mehrdeutig sind (§ 305c BGB). Anschließend ist eine Inhaltskontrolle durchzuführen, wobei zunächst immer die strengen Vorgaben der Klauselverbote (§§ 308 f. BGB) berücksichtigt werden müssen. Danach ist zu prüfen, ob der Regelungsgehalt der Klausel den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt (§ 307 BGB). Abschließend sind die im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten in die Überlegung miteinzubeziehen, ...