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NWB BB 3/2011 S. 68

Elektronischer Bundesanzeiger: Zwölf Monate Offenlegungspflicht

Kapitalgesellschaften sind verpflichtet, ihren Jahresabschluss beim elektronischen Bundesanzeiger (eBAnz) einzureichen. Die sog. Offenlegungsfrist beläuft sich auf nur zwölf Monate, so dass der Stichtag für den Abschluss 2010 also der ist. Es wird automatisch geprüft, ob man die Einreichungsfrist einhält. Sollte dies nicht der Fall sein, erhält man eine Androhung von Ordnungsgeld sowie eine Gebührenrechnung über 50 € zzgl. Zustellkosten. Danach haben Mandanten noch einmal sechs Wochen Zeit, ihren Abschluss zu veröffentlichen. Andernfalls wird ein Ordnungsgeld von mindestens 2.500 € fällig.

Hinweis

Informieren Sie Ihre Mandanten rechtzeitig über diesen Sachverhalt und erstellen Sie den Jahresabschluss (für Ihren Mandanten) zeitnah.

Die elektronische Veröffentlichun...

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