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Aktienrechtliche Differenzhaftung
Bei einer Sachkapitalerhöhung steht der Aktiengesellschaft ein gesetzlicher Anspruch auf Wertdifferenz gegen Aktionäre für den Fall zu, dass der Wert der Sacheinlage nicht unwesentlich hinter dem geringsten Ausgabebetrag der dafür ausgegebenen Aktien zurückbleibt und die Kapitalerhöhung durch Eintragung in das Handelsregister wirksam geworden ist (§ 189 AktG). In diesem Zusammenhang können rechtliche oder tatsächliche Unklarheiten (beispielsweise hinsichtlich der Bewertung der Sacheinlage) auftreten, so dass sich in der Praxis die Frage stellt, ob zwischen der Gesellschaft und den Aktionären ein Vergleich diesbezüglich zulässig ist. Der BGH hat bisher lediglich für das GmbH-Recht entschieden, dass der Anspruch auf Leistung von bisher nicht wirksam erbrachten Stammeinlagen gegen...