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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 5 K 224/09 EFG 2011 S. 1020 Nr. 11

Gesetze: UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, UStG § 3 Abs. 9 Satz 1

Kein Leistungsaustausch bei leasingtypischem Minderwertausgleich

Leitsatz

  1. Die Zahlung eines leasingtypischen Minderwertausgleichs nach Ende der Vertragslaufzeit eines Leasingvertrages stellt kein steuerpflichtiges Entgelt für die Nutzungsüberlassung dar.

  2. Derartige Zahlungen erfolgen nicht im Rahmen eines Leistungsaustausches, weil dem keine Leistung der Leasinggeberin gegenübersteht. Es fehlt an der erforderlichen Wechselbeziehung zwischen Leistung und Gegenleistung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStRE 2011 S. 1330 Nr. 21
EFG 2011 S. 1020 Nr. 11
KÖSDI 2011 S. 17500 Nr. 7
BAAAD-61271

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 02.12.2010 - 5 K 224/09

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