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BBK 4/2011 S. 157

Sozialversicherung | Beitragspflicht bei Direktversicherungen

Eine in der Praxis beliebte Form der betrieblichen [i]Beiträge zu Direktversicherungen steuer- und sv-freiAltersversorgung stellt die vom Arbeitgeber auf den Arbeitnehmer abgeschlossene Direktversicherung dar. Die Beiträge sind in der Ansparphase grundsätzlich steuer- und sozialversicherungsfrei, soweit die Beiträge im Kalenderjahr 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (2011: 2.640 €) nicht übersteigen .

Hinweis:

In der Auszahlungsphase unterliegen die Leistungen aus der Direktversicherung seit 2004 der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht. Das gilt unabhängig davon, ob die Leistungen monatlich, nicht regelmäßig oder als einmalige Kapitalzahlung gewährt werden .

Die [i]Beitragspflicht ist verfassungsgemäßBeitragspflicht in der Auszahlungsphase hat das Bundesverfassungsgericht in zwei Entscheidungen im Grundsatz ...

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