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BFH 02.09.2010 V R 34/09, BBK 4/2011 S. 151

Umsatzsteuer | Minderung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage bei Rückgewähr der Anzahlung

Zahlt der Unternehmer eine erhaltene Anzahlung zurück, nachdem er die vereinbarte Leistung nicht erbracht hat, führt erst die Rückgewähr der Anzahlung zu einer Minderung der Bemessungsgrundlage. Damit darf der Unternehmer auch erst im Zeitpunkt der Rückgewähr der Anzahlung seine Umsatzsteuer zu seinen Gunsten berichtigen. Nach Vereinnahmung des Entgelts darf der Unternehmer also nicht schon dann die Umsatzsteuer berichtigen, wenn er und sein Vertragspartner sich auf eine Minderung der Bemessungsgrundlage einigen oder die Leistung rückabwickeln.

Hinweise:

Hat der Unternehmer im [i]Tatsächliche RückzahlungRahmen der Soll-Besteuerung das Entgelt für die Leistung ganz oder teilweise vereinnahmt, setzt sein auf Minderung der Umsatzsteuer gerichteter Berichtigungsanspruch nach ...

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