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Arbeitshilfe - Stand: 17.08.2011

Eingruppierung von künstlichen Fingernägeln - Mustereinspruch

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Gültigkeit der Verordnung (EG) Nr. 1417/2007 insoweit, als sie künstliche Fingernägel in die KN-Position 3926 90 97 einreiht?

Beim EuGH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NAAAD-61079