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Rückforderung von Zuwendungen der Eltern an Kinder und Schwiegerkinder
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB XAAAD-60821 Haben Eltern verheiratete Kinder finanziell beim Erwerb von Wohneigentum unterstützt, profitieren davon regelmäßig auch die Schwiegerkinder. Bei der Scheidung des Kindes wollen die Eltern Zuwendungen an das Schwiegerkind oft zurückfordern. Inzwischen haben Sie die Chance etwas zurückzuerhalten.
Eine ausführliche Fassung des Beitrags finden Sie unter .
Neue Rechtsprechung des BGH
[i]Für Schwiegereltern leichtere RückforderungDer BGH hat seine Rechtsprechung zur Rückforderung schwiegerelterlicher Zuwendungen grundlegend geändert (Urteil v. - XII ZR 189/06 NWB CAAAD-43669):
Die Zuwendungen von Eltern eines Ehepartners an das Schwiegerkind werden jetzt nicht mehr als unbenannte Zuwendung, sondern als Schenkung qualifiziert.
Darauf sind die Grundsätze des Wegfalls der Geschäftsgrundlage anwendbar, was einen Rückausgleich der Zuwendung und auch Ausgleichsansprüche für von den Schwiegereltern erbrachte erhebliche Arbeitsleistungen für die Immobilie des Schwiegerkindes ermöglicht.
[i]Begrenzung des RückforderungsanspruchsFür den Zeitraum, währenddessen das Kind von der Zuwendung an das Schwiegerkind profitiert hat (z. B. durch Wohnen in der finanzierten Immobilie), ist der Zweck der ehebezogenen Schenkung – Förde...