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Versorgungszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB YAAAD-60877 Für die kleine und mittelständische GmbH ist typisch, dass sich die am Unternehmen beteiligten Gesellschafter aktiv in die Geschäftsführung einbringen und ihnen für ihre angestellte Tätigkeit auch eine arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente zugesagt wird (Versorgungszusage). Neben den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen müssen auch die betriebsrentenrechtlichen Fragestellungen und Voraussetzungen beachtet werden. Besonderer Prüfung bedarf dabei der persönliche Schutzbereich des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG), der den betriebsrentenrechtlichen Unternehmer nicht umfasst. Nur Gesellschafter-Geschäftsführer als betriebsrentenrechtliche Nichtunternehmer unterfallen dem Schutz des BetrAVG.
Eine ausführliche Fassung des Beitrags finden Sie unter .
Betriebsrentenrechtlicher Unternehmerbegriff
[i]Begriff ist durch Rechtsprechung geklärtFür die Frage, ob ein Gesellschafter-Geschäftsführer als betriebsrentenrechtlicher Unternehmer zu qualifizieren ist und damit nicht unter den Schutz des BetrAVG fällt, muss allein auf die betriebsrentenrechtlichen Vorgaben abgestellt werden. Der BGH hat in seiner langjährigen Rechtsprechung zum betriebsrentenrechtl...