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Sozialrecht | Anspruch des Beziehers von ALG II auf Beiträge zur privaten Krankenversicherung in voller Höhe
Ein privat krankenversicherter Selbständiger kann von dem Träger der Grundsicherung die Übernahme seiner Beiträge zur privaten Krankenversicherung in voller Höhe verlangen. Nach dem Wortlaut der einschlägigen Regelung (§ 26 Abs. 2 SGB II) hätte der Kläger, ein nach Beendigung seines Referendariats seit kurzem selbständiger Rechtsanwalt die Beiträge zur privaten Krankenversicherung für den streitigen Zeitraum Anfang 2009 nur in Höhe des ermäßigten Beitragssatzes für Bezieher von ALG II in der gesetzlichen Krankenversicherung (129,54 €) ersetzt verlangen dürfen. Da er sich gegenüber seiner privaten Krankenkasse aber nicht auf diese Begrenzung berufen konnte, sondern ihr monatliche Beiträge von 207,39 € schuldete, erkannte das Gericht auf eine unbeabsichtigte Regelungslücke im Gesetz. Diese schloss das Gericht...