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Insolvenzrecht | Persönliche Haftung des Geschäftsführers einer insolvenzreifen GmbH
Der Geschäftsführer einer insolvenzbedrohten GmbH kann bei Unterlassen von Sicherungsmaßnahmen für Fremdgelder wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB persönlich haften. Einer konkreten Schädigungsabsicht bedarf es dazu nicht. Im entschiedenen Fall wurde dem Geschäftsführer, der fristgerecht Insolvenzantrag für die GmbH gestellt sowie Verwaltung, Abwicklung und Geldeinzug für Abonnentenverträge des klagenden Verlagsunternehmens übernommen hatte, zum Verhängnis, dass die eingehenden Fremdgelder auf einem Pool- bzw. Eigenkonto verbucht wurden, das ohne Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit der GmbH von ihm hätte gesperrt werden können.
Ohnehin hätte es hier näher gelegen, die eingehenden Fremdgelder auf offenen Treuhandkonten zu verbuchen, wodurch eine ...