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BFH 08.12.2010 II R 21/09, NWB 7/2011 S. 502
Versicherungsteuer | Entgeltliche Haftungsfreistellung des Leasingnehmers durch Leasinggeber
Nach dem sind die vom Leasingnehmer an den Leasinggeber gezahlten Entgelte für die Freistellung von der Haftung für die unverschuldete oder fahrlässige Beschädigung oder Zerstörung des Leasingguts kein Versicherungsentgelt i. S. des § 1 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 VersStG.