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Versorgungszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer
Der persönliche Schutzbereich des § 17 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG
Für die kleine und mittelständische GmbH ist typisch, dass die am Unternehmen beteiligten Gesellschafter sich aktiv in die Geschäftsführung einbringen und ihnen für diese angestellte Tätigkeit auch eine arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente versprochen wird (Versorgungszusage). Problematisch ist, dass in diesen Fällen häufig nur die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen, nicht aber die betriebsrentenrechtlichen Fragen und Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) beachtet werden. Dies zeigt sich insbesondere an einer umfangreichen Rechtsprechung des BGH zum persönlichen Schutzbereich des BetrAVG.
I. Betriebsrentenrechtlicher Unternehmerbegriff
[i]Bei betriebsrentenrechtlicher Unternehmerstellung kein Schutz durch das BetrAVGDer BGH hat in seiner langjährigen Rechtsprechung einen eigenen betriebsrentenrechtlichen Unternehmerbegriff geprägt, auf den sich die Grundzüge des Steuer- und Sozialrechts nicht übertragen lassen (, NJW 1980 S. 2254). Betriebsrentenrechtliche Unternehmer sind solche Gesellschafter- Geschäftsführer, die aufgrund ihres maßgeblichen Einflusses die Unternehmensgeschicke selbständig lenken und denen sowohl die positiven als ...