Zeitpunkt der Teilwertabschreibung von Aufgeldern
börsennotierter festverzinslicher Wertpapiere
Rückstellung für
zukünftige Kosten der Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen durch
Bilanzänderung
Leitsatz
1. Marktübliche Kursschwankungen von
Aktien und Anleihen innerhalb einer gewissen Bandbreite lassen nicht den
Schluss auf eine zur Vornahme einer Teilwertabschreibung berechtigende
dauerhafte Wertminderung gem. § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 EStG i. d. F. des StEntlG
1999/2000/2002 zu (Anschluss an . 9 K 3466/09; Az des
Revisionsverfahrens: I R 89/10).
2. Ohne Emittentenrisiko über-Pari
erworbene börsennotierte festverzinsliche Wertpapiere mit einem
Rückzahlungstermin in neun oder mehr Jahren berechtigen nicht bereits bei der
erste Börsenkursbewegung nach unten, mit der das bezahltes Aufgeld (Agio)
aufgezehrt wird, zur Teilwertminderung in Höhe des Aufgeldes.
3. Ob der Kursrückgang eines
Wertpapiers nur als übliche Schwankung oder als dauerhafte Wertminderung
anzusehen ist, kann nur anhand der Verhältnisse des Einzelfalls beurteilt
werden.
4. Eine Rückstellung für die
Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen kann nicht gebildet werden, wenn eine
Bilanzberichtigung gem. § 4 Abs. 2 S. 1 EStG wegen zulässiger Bilanzansätze
ebenso ausscheidet wie eine Bilanzänderung, weil ein enger zeitlicher
Zusammenhang nach § 4 Abs. 2 S. 2 EStG bei einer mehrere Jahre zurückliegenden
Bilanzberichtigung ausscheidet.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2011 S. 1009 Nr. 16 DStRE 2012 S. 139 Nr. 3 EFG 2011 S. 697 Nr. 8 Ubg 2012 S. 194 Nr. 3 Ubg 2012 S. 194 Nr. 3 HAAAD-60848
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