„Neuheit” einer dem Sachbearbeiter aus der Bearbeitung eines anderen Steuerfalls bekannten Tatsache
Übersehen von Fahrtkostenersatz als offenbare Unrichtigkeit
Leitsatz
1. Eine Tatsache, von der der Bearbeiter im Zusammenhang mit der Bearbeitung eines anderen Steuerfalls Kenntnis erlangt hat
(hier die Höhe der eigenen Einkünfte des mit Unterhaltsleistungen unterstützten Sohnes), ist dem FA – vorbehaltlich einer
Verletzung der Amtsermittlungspflicht – nicht in einer die Änderung (des Einkommensteuerbescheids der Unterstützung leistenden
Eltern) wegen neuer Tatsachen ausschließenden Weise als bekannt zuzurechnen.
2. Übersieht der Sachbearbeiter, dass der Steuerpflichtige von seinem Arbeitgeber pauschalversteuerten Aufwendungsersatz für
die beruflich veranlassten Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erhalten hat, obwohl dies aus der der Einkommensteuererklärung
beigefügten Lohnsteuerkarte ohne weiteres ersichtlich war, so liegt eine offenbare Unrichtigkeit vor.
3. Die Anwendungspraxis und die ergangene Rechtsprechung zu § 129 AO begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): ZAAAD-60842
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Online-Dokument
FG des Saarlandes, Urteil v. 14.10.2010 - 1 K 1503/08
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