Kindergeldanspruch für volljährigen Sohn bei Besuch einer Bibelschule als Vorbereitung für eine spätere Tätigkeit als Missionar
Leitsatz
1. Da das Berufsziel und die Gestaltung der Ausbildung nach ständiger Rechtsprechung weitgehend von den Vorstellungen der
Eltern und des Kindes bestimmt werden ist das Berufsziel nicht ohne Weiteres dann als erreicht anzusehen, wenn das Kind die
Mindestvoraussetzungen für die Ausübung des von ihm gewählten Berufs erfüllt. Kindern muss deshalb zugebilligt werden, zur
Vervollkommnung und Abrundung von Wissen und Fähigkeiten auch Maßnahmen außerhalb eines fest umschriebenen Bildungsgangs zu
ergreifen
2. Der festen Regelungen unterliegende, 31,5 Wochenunterrichtsstunden umfassende Besuch einer nicht unmittelbar berufsqualifizierenden
Bibelschule an einem Glaubenszentrum kann für den volljährigen Sohn auch dann eine Berufsausbildung i. S. d. § 32 Abs. 4 S.
1 Nr. 2 Buchst. a EStG im Hinblick auf das spätere Berufsziel „Missionar” darstellen, wenn der Sohn nach dem Abschluss der
Bibelschule nicht sofort als Missionar arbeitet, sondern noch ein Studium der Agrarwissenschaften aufnimmt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2011 S. 1000 Nr. 11 FAAAD-60840
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Online-Dokument
FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 12.10.2010 - 4 K 1629/09
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