Vorsteuerabzug bei Nebeneinanderbestehen von Regelbesteuerung
und Vorsteuerpauschalierung innerhalb eines Unternehmens
Leitsatz
Auch wenn der Unternehmer im Rahmen einer umsatzsteuerlichen
Organschaft mit den vom landwirtschaftlichen Betrieb bezogenen
Eingangsleistungen (Schweinezucht) keine Umsätze dieses der Besteuerung
nach Durchschnittssätzen unterliegenden Betriebes (Organträger),
sondern allein Umsätze eines regelversteuernden Betriebes der gewerblichen
Schweinemast (GmbH als Organgesellschaft) erzielt, steht ihm im Rahmen seines
einheitlichen Unternehmens kein weiterer – über die
Vorsteuerpauschalierung hinausgehender – Vorsteuerabzug für die
durch seinen landwirtschaftlichen Betrieb bedingten Aufwendungen zu.
Die für die wirtschaftliche Zuordnung der
Eingangsleistungen entscheidende Verwendung dieser Leistungen ist allein der
Verbrauch bzw. der Umfang der tatsächlichen Verwendung im jeweiligen
Unternehmensteil.
Dass sich die Wirkungen der Organschaft nach § 2 Abs. 2 Nr.
2 Satz 2 UStG auf Innenleistungen zwischen den im Inland gelegenen
Unternehmensteilen des Organkreises beschränken, verstößt nicht
gegen Gemeinschaftsrecht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2011 S. 932 Nr. 10 PAAAD-60828
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 12.11.2010 - 1 K 1245/09 U
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