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FG Köln Urteil v. - 10 K 4108/09 EFG 2011 S. 676 Nr. 7

Gesetze: UStG § 2 Abs 3 Satz 1

Umsatzsteuer:

Nichtsteuerbare hoheitliche Tätigkeit bei der entgeltlichen Überlassung von Parkflächen

Leitsatz

1) Erlässt eine Gemeinde für einen bestimmten Bereich ein zeitlich befristetes Parkverbot und gestattet ein gebührenpflichtiges Parken nur an bestimmten Stellen, so dient diese Maßnahme dem Verkehrsfluss und ist damit dem hoheitlichen Bereich der Gemeinde zuzuordnen.

2) Die Nichtbesteuerung von Gebühren aus einer Parkraumbewirtschaftung führt nicht zu größeren Wettbewerbsverzerrungen, wenn die Gemeinde das Parken in dem betroffenen Bereich die meiste Zeit über unentgeltlich erlaubt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2011 S. 1071 Nr. 17
EFG 2011 S. 676 Nr. 7
RAAAD-60823

Preis:
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FG Köln, Urteil v. 16.12.2010 - 10 K 4108/09

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