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IWB 3/2011 S. 86

Frankreich | Mehrwertsteuerorganschaft ab 1.1.2012

[i]Zentrale Erklärung und Zahlung der Mehrwertsteuer wird möglichEin Zusatz zum französischen Haushaltsgesetz 2010 („loi des finances rectificative”) führt eine interessante Wahlmöglichkeit für die Bezahlung der Mehrwertsteuer innerhalb einer Gruppe ein. Ab dem 1.1.2012 kann die Obergesellschaft einer Gruppe – soweit gewisse Bedingungen erfüllt werden – für die zentrale Abgabe und Zahlung der Mehrwertsteuer für alle Beteiligungsfirmen optieren.

[i]Voraussetzungen u. a.: übereinstimmendes Geschäftsjahr und Pflicht zur monatlichen MehrwertsteuerabgabeEine Gruppe im Sinne des vorliegenden Steuergesetzes setzt sich aus den beteiligten Gesellschaften zusammen, die zu mehr als 50 % kapitalmäßig oder stimmrechtlich verbunden sind. Sämtliche Gruppenfirmen müssen der finanzamtlichen Kontrolle der DGE („direction des grandes entreprises”) unterliegen und die Bedingungen für die elektronische Überweisungspflicht erfüllen. Des Weiteren müssen ...

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