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BFH | Übergang der Hinzurechnungspflicht gemäß § 2 AuslInvG auf den Erben
Hat der Erblasser einen Verlust aus einer ausländischen Betriebsstätte nach § 2 Abs. 1 Satz 1 AuslInvG abgezogen, so ist der entsprechende Betrag bei der Besteuerung des Erben hinzuzurechnen, wenn in dessen Person die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Satz 3 AuslInvG erfüllt sind.
Der Streitfall betrifft die Vorgängerregelung zu § 2a Abs. 3 EStG a. F., der den Verlustausgleich oder -abzug von ausländischen Betriebsstättenverlusten vorsah, die infolge der Symmetriethese an sich aufgrund abkommensrechtlicher „Freistellung” im Inland „steuerbefreit” sind. Die Verlustberücksichtigung war und ist allerdings nachzuversteuern, soweit sich bei den nach DBA befreiten Betriebsstätteneinkünften in demselben ausländischen Staat insgesamt ein positiver Betrag ergibt (vgl. § 52 Abs. 3 Satz 4 bis 7 EStG). Die Nachversteuerungstatbestände gelten ohne z...BStBl 2008 II S. 608