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IWB Nr. 3 vom Seite 81

Schlussanträge der Generalanwältin im EuGH-Verfahren Meilicke II

Prof. Dr. Otmar Thömmes

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 113In dem Verfahren vor dem EuGH in der Rs. Meilicke II (Rs. C- 262/09) geht es um die Klärung verschiedener vom FG Köln in dessen Vorlagebeschluss vom gestellter Auslegungsfragen, die in dem Auslegungsurteil des (Meilicke I) in demselben Rechtsstreit – notwendigerweise – zunächst offen bleiben mussten. Mit ihren Schlussanträgen vom schlägt die Generalanwältin dem Gerichtshof Antworten auf diese Vorlagefragen vor, die eine erhebliche Verbesserung der Rechtsstellung inländischer Aktionäre mit in den Jahren bis 2001 empfangenen EU-Dividenden mit sich bringen wird.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

I. Zum Ausgangsrechtsstreit vor dem FG Köln und dem ersten Vorlageverfahren

[i]Vorlage des FG Köln an EuGH im Juli 2004 In den Jahren 1995 bis 1997 bezog der in Deutschland wohnhafte H. Meilicke Dividenden aus von ihm gehaltenen Aktien niederländischer und dänischer Gesellschaften. In seinem ersten Vorlagebeschluss vom hatte das FG Köln dem EuGH bereits die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob die Beschränkung des deutschen körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahrens auf Dividendenausschüttungen unbeschränkt körper...

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