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IWB Nr. 3 vom Seite 98

Besteuerung von Arbeitslohn in China

Ein Überblick zu Entsendungen nach China

Peter Mosbach und Katrin Köhler

Die Bundesrepublik Deutschland gilt als einer der Haupthandelspartner Chinas. Aufgrund der Wachstumsprognosen für den asiatischen Markt stellen Investitionen in China eine besondere Chance für deutsche Unternehmen dar. Um dabei Wissen und Technologien zu transferieren, steigt die Anzahl der Entsendungen aus Deutschland nach China – aber auch aus China nach Deutschland – erheblich. Die entsandten Arbeitnehmer haben sich dabei steuerrechtlichen Problemen in beiden Staaten zu stellen. Dieser Beitrag soll einen Einblick in das chinesische Steuerrecht und einen Überblick über die Besteuerung des Arbeitslohns, insbesondere die Besteuerung von Arbeitnehmeraktienoptionen (Stock Options) geben.

I. Steuerpflicht in China

1. Grundlagen zur Steuerpflicht

[i]Grundsatz: Welteinkommen in China steuerbarNatürliche Personen mit Wohnsitz in China (Residents) sind mit ihrem Welteinkommen in China steuerpflichtig, unabhängig davon, aus welchen Quellen diese Einkünfte stammen. Als Resident gilt dabei grundsätzlich eine Person, die sich in China für mindestens ein ganzes Steuerjahr (= Kalenderjahr) aufhält.

[i]Bei Aufenthalt bis fünf Jahren nur Besteuerung der Einkünfte aus ChinaResidents, die sich in China zwischen einem und fünf Jahren aufhalten, sind auf Antrag bei den c...

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