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Einkommensteuer | Berücksichtigung von Erstattungszinsen
Erhalten Stpfl. vom FA eine Steuererstattung, ist dieser Betrag zugunsten des Stpfl. nach § 233a AO zu verzinsen, wobei der Zinslauf 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahrs beginnt, in dem die Steuer entstanden ist. Nach bisher unstrittiger Auffassung von Rechtsprechung und Verwaltung waren diese Zinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen steuerpflichtig. Der seine Rechtsprechung zur Steuerbarkeit von Erstattungszinsen geändert.
Mit dem Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010) vom (Verkündung am im BGBl I S. 1768) erfolgte eine gesetzliche Klarstellung und Festschreibung der früheren Rechtsprechung, wonach Erstattungszinsen nach § 233a AO zu den Einkünften aus sonstigen Kapitalforderungen gehören (§ 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG). Diese Klarstellung gilt ...