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Körperschaftsteuer | Sanierungsklausel nicht mit den EU-Beihilferegeln vereinbar
Die sog. Sanierungsklausel (§ 8c Abs. 1a KStG), die es wirtschaftlich schlecht dastehenden Unternehmen trotz Eigentümerwechsels ermöglicht, Verluste gegen zukünftige Gewinne zu verrechnen, ist als staatliche Beihilfe anzusehen, dies beschloss die EU-Kommission am (IP/11/65).
Durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung vom ist § 8c KStG um eine sog. „Sanierungsklausel” (§ 8c Abs. 1a KStG) ergänzt worden. Diese zunächst nur für Anteilserwerbe vor dem anwendbare Regelung gilt nach der Änderung durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz vom zeitlich unbefristet. Im Februar 2010 eröffnete die Kommission ein förmliches Prüfverfahren zur sog. Sanierungsklausel. Mit NWB AAAAD-54191 (BStBl I S. 488) wies das BMF...