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Körperschaftsteuer | Grundsätzlich kein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb durch Beteiligung eines steuerbefreiten Berufsverbands an einer Kapitalgesellschaft
(1) Die Beteiligung eines von der Körperschaftsteuer befreiten Berufsverbands in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins S. 115an einer Kapitalgesellschaft ist grundsätzlich kein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, sondern der Vermögensverwaltung zuzurechnen. Eine andere Beurteilung kann dann in Betracht kommen, wenn der Berufsverband entscheidenden Einfluss auf die Geschäftsführung der Kapitalgesellschaft ausübt und damit durch sie unmittelbar selbst am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt; die hundertprozentige Beteiligung des Berufsverbands an einer GmbH begründet für sich genommen aber noch keine Vermutung einer Einflussnahme auf die Geschäftsleitung. (2) Eine steuerbefreite Körperschaft wie z. B. ein Berufsverband kann einen wirtschaftlichen Geschäfts...