Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Das Steuervereinfachungsgesetz 2011
Ein Überblick aus Unternehmenssicht
Bereits im Koalitionsvertrag vom wollten CDU, CSU und FDP „das Steuerrecht spürbar vereinfachen und von unnötiger Bürokratie befreien”. Sie zielten dabei darauf ab, Unternehmen durch eine geänderte Steuerpolitik mehr Spielraum für Investitionen zu geben. Dieses Ziel soll nun durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 verwirklicht werden, das am von der Bundesregierung verabschiedet wurde. Allerdings hat Finanzminister Schäuble weitreichende Änderungen aufgrund der momentan angespannten Haushaltslage bereits im Voraus ausgeschlossen. So erklärt sich, warum die Unternehmen bei den Bürokratiekosten durch die im Steuervereinfachungsgesetz geplanten Änderungen „nur” mit Entlastungen i. H. von 4,050 Mrd € rechnen dürfen.
I. Synopse des Referenten- und des Gesetzentwurfs
In der folgenden Übersicht sind die durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 geplanten Änderungen aufgeführt und kurz skizziert, die die Besteuerung von Unternehmen betreffen.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm | Referentenentwurf vom
| Gesetzentwurf vom
|
§ 16 Abs. 3b EStG [neu] | Im Falle einer Betriebsunterbrechung bzw. verpachtung soll ein
Gewerbebetrieb solange nicht als aufgeben i. S. des § 16
Abs. 3 EStG gelte... |