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Vorsteuerabzugsberechtigung bei Personengesellschaften
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB IAAAD-60596 Der BFH hat sich mit Urteil v. - XI R 31/08 NWB ZAAAD-55214 zur Vorsteuerabzugsberechtigung aus den Kosten für gesellschafternahe Dienstleistungen geäußert. Dabei ist er erstmalig auf die neuere Rechtsprechung des EuGH eingegangen, wonach es Voraussetzung für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug ist, dass Kosten für Eingangsleistungen in die Kalkulation der Preise für Ausgangsleistungen einbezogen werden.
Eine ausführliche Fassung des Beitrags finden Sie unter .
Sachverhalt und Entscheidung des BFH
[i]Bezug von Leistungen für die einheitliche und gesonderte FeststellungserklärungDie Klägerin, eine GmbH & Co. KG, hatte im Urteilsfall verschiedene Leistungen bezogen, die nicht der Festsetzung von Steuern der Klägerin, sondern der Steuerfestsetzung ihrer Gesellschafter dienten. Hierzu gehörten beispielsweise die Erstellung der Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte der GmbH & Co. KG und die Unterstützung bei der Geltendmachung von Sonderbetriebsausgaben.
[i]Vorinstanz: Berücksichtigung als Preisbestandteil der Ausgangsleistung maßgeblich für den VorsteuerabzugNoch im finanzgerichtlichen Verfahren gewährte das FG Düsseldorf den Vorsteuerabzug aus diesen Eingangsleistungen. Die GmbH & Co. KG argumentierte, die entsprechenden Kosten seien kalkulatorisch in die Preise ihrer Ausgangsleistungen eing...