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PiR Nr. 2 vom Seite 53

Passivierung von Verpflichtungen aus Mehrerlösabschöpfungen bei Netzbetreibern

WP/StB Dr. Norbert Lüdenbach

I. Sachverhalt

U betreibt ein Stromnetz und unterliegt der gesetzlichen Regulierung, die behördlich durch eine Netzagentur überwacht und durchgesetzt wird. Als systemrelevanter Netzbetreiber kann U seinen Geschäftsbetrieb nicht schlichtweg einstellen, sondern ist zu dessen Aufrechterhaltung verpflichtet. Das Entgelt für seine Leistungen ist nach oben begrenzt (Erlösobergrenze). Insbesondere hat er bestimmte Kosteneinsparungen an seine Kunden weiterzugeben. Für 01 entsteht folgendes Problem:

  • Das Entgelt der Periode 01 erweist sich in einer Anfang 02 (vor Bilanzaufstellung für 01) aufgestellten Nachkalkulation als zu hoch.

  • Der entsprechende Mehrerlös ist daher in der Periode 03 in der Weise „abzuführen”, dass an Stelle des eigentlich zulässigen Höchstentgelts der Periode 03 ein um den Mehrerlös 01 verminderter Betrag tritt.

II. Fragestellung

Ist per ein Passivposten für die Mehrerlösabführungsverpflichtung zu bilden?

III. Lösungshinweise

1. Kein Finanzinstrument nach IAS 32

U ist verpflichtet, nach Maßgabe der zu hoch berechneten Preise der aktuellen Periode (Mehrerlös 01) den Kunden in 03 einen Preis zu berechnen, der um den ...

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