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Umsatzsteuer | Umsatzsteuerpflicht einer Garantiezusage eines Kfz-Händlers
Das BMF reagierte auf die aktuelle BFH-Rechtsprechung zur Umsatzsteuerpflicht der Garantiezusage eines Kfz-Händlers im sog. Kombinationsmodell. Nach dem BFH ist die Garantiezusage eines Kfz-Händlers beim sog. Kombinationsmodell umsatzsteuerpflichtig und nicht umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 8 Buchst. g oder § 4 Nr. 10 Buchst. b UStG. Beim [i]Merkmale des KombinationsmodellsKombinationsmodell wird
sowohl eine Einstandspflicht des Kfz-Händlers begründet, die Reparatur in seiner eigenen Werkstatt durchzuführen,
als auch wahlweise ein Anspruch gegen eine Versicherung verschafft, die Kosten für eine Reparatur in einer Fremdwerkstatt zu ersetzen.
Inhalt des BMF-Schreibens: [i]Vorsteuerabzug bei gesondert vereinbartem und berechnetem EntgeltDas BMF folgt dem BFH-Urteil und bejaht ebenfalls die Umsatzsteuerpflicht beim sog. Kombinationsmodell, wenn...