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AfA-Bemessungsgrundlage nach einer Einlage
Jahressteuergesetz 2010
[i]Schoor, Höhe der AfA nach Einlage zum Teilwert, BBK 3/2010 S. 125, NWB PAAAD-36862§ 7 Abs. 1 Satz 5 EStG enthält eine Spezialvorschrift zur Ermittlung der AfA-Bemessungsgrundlage nach Einlage eines abnutzbaren Wirtschaftsguts aus dem Privatvermögen in ein Betriebsvermögen. In der Literatur wurden in der Vergangenheit abweichende Auffassungen zur Auslegung dieser Vorschrift vertreten. Die von der Finanzverwaltung bislang vertretene Ansicht wird vom BFH in neueren Urteilen nicht geteilt. Der Gesetzgeber sah sich veranlasst, im JStG 2010 die Vorschrift an die neue Rechtsprechung anzupassen und eine klarstellende Ergänzung vorzunehmen.
I. Bisherige Rechtslage
1. Gesetzliche Regelung und Auslegung der Finanzverwaltung
[i]Bewertung zu AHK abzüglich AfA§ 7 Abs. 1 Satz 5 EStG a. F. bestimmte, dass sich bei Wirtschaftsgütern, die nach einer Verwendung zur Erzielung von Überschusseinkünften in ein Betriebsvermögen eingelegt werden, zur Ermittlung der AfA-Bemessungsgrundlage die „Anschaffungs- oder Herstellungskosten um die Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung, Sonderabschreibungen oder erhöhte Absetzungen mindern, die bis zum Zeitpunkt der Einlage vorgenommen worden sind”. Die Regelung gilt auch für Gebäude (§ 7 Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 2 EStG).
[i]Ansicht der FinanzverwaltungVerwaltungsseitig wurde ...