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Umsatzsteuer | Steuerbefreiung der Verpflegung bei Seminaren
Nach dem ist die Verpflegung von Seminarteilnehmern nur bei geringfügigen Verpflegungsleistungen nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG steuerfrei.
Kläger war ein Berufsverband, dessen Seminare die Finanzverwaltung gegen seinen Willen gem. § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG von der Umsatzsteuer befreite (Folge: Kein Vorsteuerabzug, Besteuerung der offen ausgewiesenen Umsatzsteuer ohne Vorsteuerabzugsmöglichkeit bei den Seminarteilnehmern). Wenn der BFH im Streitfall entschieden hat, die im Seminarpreis enthaltene, den Teilnehmern gewährte Verpflegung falle nicht unter die Steuerbefreiung, hat der Kläger obsiegt. In anderen Fällen – es handelt sich um die herrschende Praxis, dass bei Ganztagsseminaren Verpflegung und Getränke im Seminarpreis enthalten sind – mag diese Folge unerwünscht sein. Deshalb ist zu beachten, dass ...