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Gewerbeverluste gem. § 10a GewStG bei Personengesellschaften
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB KAAAD-60338Unternehmensumstrukturierungen und Anteilsveräußerungen können, insbesondere bei mehrstöckigen Strukturen, nicht nur zum Wegfall körperschaftsteuerlicher Verluste führen, sondern es kann auch ein gewerbesteuerlicher Verlust einer „darunter hängenden” Personengesellschaft betroffen sein. Hier hat der Gesetzgeber durch die Neufassung des § 10a Satz 10 GewStG im JStG 2009 eine Regelung geschaffen, die sehr weitreichend ist und die vom Grundsatz immer dann greift, wenn Personengesellschaften mit Verlustvorträgen vorhanden sind, an denen Körperschaften unmittelbar oder mittelbar über andere Personengesellschaften beteiligt sind und bei diesen Körperschaften § 8c KStG zum Tragen kommt.
Eine ausführliche Fassung des Beitrags finden Sie unter.
Zielsetzung des Gesetzgebers
[i]Neuregelung soll Verlustausgliederung verhindernDer Gesetzgeber will durch die Neuregelung die bisher mögliche Ausgliederung gewerbesteuerlicher Verlustvorträge auf eine allein zu diesem Zweck neu gegründete Tochter-Personengesellschaft verhindern, wenn sich bei der Mutter-Kapitalgesellschaft die Anwendung des § 8c KStG nicht vermeiden lässt.
[i]Gesetzliches Ziel wird überschrittenDabei geht die Vorschrift des § 10a Satz 10 GewStG weit über das gesetzgeberische Ziel hinaus und stellt eine – bisher ...