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Kein Abschluss einer freiwilligen Unternehmerversicherung durch Schweigen
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB VAAAD-60142 In der gesetzlichen Unfallversicherung besteht für Beschäftigte Versicherungspflicht. Unternehmer können sich dort meist freiwillig versichern. Dies setzt einen schriftlichen Antrag voraus. Durch bloßes Stillschweigen kommt eine freiwillige Versicherung auch für solche Unternehmer nicht zustande, die zuvor bei einer Berufsgenossenschaft pflichtversichert waren. Dies hat das SG Aachen mit Urteil v. - S 1 U 85/09 NWB DAAAD-59676 entschieden. Gegen das Urteil ist eine Sprungrevision beim Bundessozialgericht anhängig (Az. B 2 U 18/10 R).
Einen ausführlichen Beitrag finden Sie unter NWB 5/2011 S. 375.
Funktion der Berufsgenossenschaft und streitiger Sachverhalt
[i]Gesetzliche Unfallversicherung durch 13 Körperschaften des öffentlichen RechtsDie gewerblichen Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Unternehmen der deutschen Privatwirtschaft und deren Beschäftigte. Daneben gibt es landwirtschaftliche sowie weitere spezielle Berufsgenossenschaften. Sie haben die Aufgabe, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Beschäftigte, die einen Arbeitsunfall erlitten haben oder an einer Berufskrankheit leiden, werden durch die Berufsgenossenschaften medizinisch, ...