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Gewerbesteuer | Steuerpflicht einer Freiberufler-GmbH & Co. KG
In dem vom entschiedenen Fall wandte sich eine Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft gegen die Festsetzung eines Gewerbesteuermessbetrags mit der Begründung, sie übe ausschließlich eine freiberufliche, nicht der Gewerbesteuer unterliegende Tätigkeit aus. Die Klägerin war ursprünglich eine Kommanditgesellschaft bestehend aus drei Komplementären und neun Kommanditisten. Sie ermittelte ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG. Ihre Einkünfte wurden als Einkünfte aus freiberuflicher Mitunternehmerschaft i. S. von § 18 EStG festgestellt. Ab 2008 wurde die Klägerin in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG geführt. Die bislang persönlich haftenden Gesellschafter wechselten in die Rechtsstellung eines Kommanditisten, während eine WP/StB-GmbH als persönlich haftende Gesellschaf...