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Bewertung | Unterschiedsbetrag nach § 48a BewG bei Intensivnutzung landwirtschaftlicher Betriebsflächen
Nach dem ist der Einheitswert i. S. des § 48a BewG intensiv genutzter landwirtschaftlicher Betriebsflächen auch dann nach Maßgabe dieser Vorschrift teilweise beim Nutzungsberechtigten zu berücksichtigen, wenn bereits der Eigentümer die Flächen intensiv genutzt hatte.
§ 48a BewG sieht vor, dass der Eigentümer einer Baumschule, der seinen landwirtschaftlichen Betrieb verpachtet hat, den sich aus dieser intensiveren Nutzung ergebenden Mehrwert bei der Bewertung seiner landwirtschaftlichen Grundstücke nicht berücksichtigen muss. Der BFH hat sich gegen eine vom Gesetzeswortlaut abweichende steuerverschärfende teleologische Auslegung ausgesprochen, worauf die Verwaltungsauffassung hinausliefe, die Sonderregelung in § 48a BewG werde suspendiert, wenn der Eigentümer die Nutzung der Grundstück...