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NWB Nr. 5 vom Seite 347

Ertragsteuerliche Behandlung von Erstattungs- und Nachzahlungszinsen bei der Einkommensteuer

[i]OFD Rheinland, Kurzinfo ESt 001/2011 v. 12. 1. 2011 Die OFD Rheinland fasst mit Kurzinfo ESt 1/2011 v. die ertragsteuerliche Behandlung von Erstattungs- und Nachzahlungszinsen nach § 233a AO bei der Einkommensteuer zusammen. Nachzahlungszinsen, die vom Steuerpflichtigen an das Finanzamt zu zahlen sind, können danach weiterhin nicht steuerlich geltend gemacht werden. Einsprüche, die sich gegen die Steuerbarkeit von Erstattungszinsen bzw. die Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Erstattungszinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen richten, sind aufgrund des vor dem BFH anhängigen Revisionsverfahrens VIII R 36/10 ruhend zu stellen. [i]AdV-Anträge werden abgelehntNach dem (Inkrafttreten des JStG 2010) gestellte Anträge auf Aussetzung der Vollziehung sollen von den Finanzämtern – aufgrund der nach Auffassung der OFD Rheinland klaren Rechtslage – abgelehnt werden. Eine bereits gewährte Aussetzung der Vollziehung soll jedoch vorerst nicht widerrufen werden, sofern der zugrunde liegende Einspruch aufgrund des anhängigen Verfahrens (weiterhin) ruhen kann.

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