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Ausländische thesaurierende Investmentfonds und Abgeltungsteuer
Vermeidung von Doppelbesteuerungen
Insbesondere ausländische thesaurierende Investmentfonds sind auch in Zeiten der Abgeltungsteuer besonders zu beachten. Durch die nachgelagerte Erhebung der Kapitalertragsteuer beim Verkauf und die zusätzliche Besteuerung des Veräußerungsgewinns gilt es, eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Bei Übernahme der Werte aus den Steuerbescheinigungen droht zudem der Verlust der anrechenbaren Quellensteuern.
I. Rechtslage bis 2009
Bei (ausländischen) thesaurierenden Investmentfonds waren auch bis 2008 die jährlichen Thesaurierungen zu versteuern. Zuflusstag war jeweils das Geschäftsjahresende des Investmentfonds (§ 2 Abs. 1 InvStG). Wurden die Investmentfonds verkauft, wurde auf die während der Halteperiode als zugeflossen geltenden Erträge die Kapitalertragsteuer einbehalten (§ 7 Abs. 1 Nr. 3 InvStG), soweit die Fonds im Inland verwahrt wurden. Wenn der Anleger die jährlichen Thesaurierungen in den Vorjahren korrekt erklärt hatte, kam es durch den Kapitalertragsteuerabzug beim Verkauf zunächst zu einer Doppelbelastung.
Im Rahmen der Einkommensteuererklärung für das Verkaufsjahr konnte der Anleger die korrekte Versteuerung in den Vorjahren allerdings nachweisen, die beim Verkauf einbehaltene Kapitalertragsteuer wurde dan...