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BFH 19.07.2001 VII R 93/00
Kraftfahrzeugsteuer; | keine Steuerermäßigung für Schwerbehinderte bei Erteilung eines Oldtimerkennzeichens (§ 3a KraftStG)
Der (BStBl 2002 II S. 20) das Verk. aufgehoben und die Klage abgewiesen. Er hat damit die von der Verwaltung - und dem FG Köln (vgl. Urt. v. - 6 K 6982/98, NWB EN-Nr. 561/2000) - vertretene Auffassung bestätigt, dass die Steuervergünstigung des § 3a Abs. 2 KraftStG auf die gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 KraftStG der KraftSt unterliegenden Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens keine Anwendung findet.