Ist die Hinzurechnung von Miet- und
Pachtaufwendungen zum Gewerbeertrag im Falle der An- und Weitervermietung von
Wohnraum verfassungswidrig? - Ist es im Streitfall geboten,
§ 8 Nr. 1 Buchst. e
GewStG einschränkend auszulegen oder in analoger Anwendung
von
§ 9 Nr. 1 GewStG die
erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen zu berücksichtigen?
Das Verfahren ist durch Beschluss vom bis zur Entscheidung
des BVerfG in dem
ausgesetzt.