Durchführung der Straßenbeleuchtung als Dauerverlustgeschäft
keine neue Beihilfe wegen gesetzlicher Regelung zur Besteuerung kommunalen Eigengesellschaften
Leitsatz
1. Die Durchführung der Straßenbeleuchtung in einem Stadtgebiet im Rahmen eines Betriebs gewerblicher Art ist ein Dauerverlustgeschäft
i. S. d. § 8 Abs. 7 S. 2 KStG. Voraussetzung hierfür ist, dass „aus verkehrs-, umwelt-, sozial-, kultur-, bildungs- oder gesundheitspolitischen
Gründen eine wirtschaftliche Betätigung ohne kostendeckendes Entgelt unterhalten” wird.
2. Die gesetzliche Regelung der Besteuerung kommunaler Eigengesellschaften durch § 8 Abs. 7 KStG stellt keine neue Beihilfe
i. S. d. Art. 108 Abs. 3 AEUV dar. Die Umgestaltung von Verwaltungsvorschriften zu einer gesetzlichen Regelung erweist sich
nicht als materielle Änderung und damit nicht als Umgestaltung der Beihilferegelung.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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