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FG München Urteil v. - 9 K 3789/08 EFG 2011 S. 699 Nr. 8

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 2 EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 S. 6 EStG § 12 Nr. 1

Eigener Hausstand eines Alleinstehenden bei doppelter Haushaltsführung

Lebensmittelpunktfahrten auch ohne eigenen Hausstand

Leitsatz

1. Bewohnt ein geschiedener Arbeitnehmer neben seiner Wohnung am Beschäftigungsort das Obergeschoss des elterlichen Hauses, unterhält er keinen für die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 S. 2 EStG notwendigen eigenen Hausstand am Wohnort der Eltern, wenn er tatsächlich keine Kosten trägt.

2. Auch wenn ein eigener Hausstand am Wohnort der Eltern nicht vorliegt, kann sich hier der Lebensmittelpunkt des alleinstehenden Arbeitnehmers befinden, so dass die Aufwendungen für die Familienheimfahrten gem. § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 S. 6 EStG abzugsfähig sind.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2011 S. 699 Nr. 8
MAAAD-60038

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FG München, Urteil v. 03.03.2010 - 9 K 3789/08

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