Kein Erlass von Sanierungsgewinnen wegen sachlicher Unbilligkeit bei Geltung des § 3 Nr. 66 EStG
Leitsatz
1. Unter der zeitlichen Geltung des § 3 Nr. 66 EStG kann ein Erlass der Steuern auf einen Sanierungsgewinn aufgrund sachlicher
Unbilligkeit nicht geltend gemacht werden, da die Steuerfreiheit eines der Personengesellschaft zuzurechnenden Sanierungsgewinns
im Verfahren der gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung geltend zu machen ist.
2. Die Korrektur eines in formeller Bestandskraft erwachsenen rechtswidrigen Grundlagenbescheids kann nicht über einen Erlass
aus sachlicher Billigkeit erreicht werden, es sei denn, es war dem Steuerpflichtigen nicht möglich und zumutbar, sich gegen
die Fehlerhaftigkeit rechtzeitig zur Wehr zu setzen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): SAAAD-60036
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 07.12.2009 - 6 K 33/07
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