Identität von Rechnungsaussteller und Leistenden als Voraussetzung für den Vorsteuerabzug
kein Gutglaubensschutz hinsichtlich des Vorsteuerabzugs
Leitsatz
1. Erschöpft sich die Tätigkeit einer die Rechnung – über die Lieferung von zwei LKW – ausstellenden GmbH in der Beantragung
von Fahrzeugpapieren und die Erteilung von Rechnungen, scheidet ein Vorsteuerabzug aus den LKW-Rechnungen mangels Leistungserbringung
durch den Rechnungsaussteller aus.
2. Ein Gutglaubensschutz besteht hinsichtlich der Erfüllung der Voraussetzungen über den Vorsteuerabzug nicht. § 15 Abs. 1
S. 1 Nr. 1 UStG 1993 sieht einen Schutz des guten Glaubens an die Erfüllung der Vorsteuerabzugsvoraussetzungen nicht vor.
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