Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
EU-Kommission fordert Abschaffung spanischer Steuervergünstigungen
Die EU-Kommission hat Spanien am (IP/11/26) nach den EU-Beihilfevorschriften aufgefordert, eine 2002 eingeführte Bestimmung des spanischen Körperschaftsteuergesetzes aufzuheben. Diese gestattet es spanischen Unternehmen beim Erwerb von Beteiligungen an Unternehmen in Drittländern, den Firmenwert oder Goodwill steuerlich abzuschreiben. Die Kommission hat ferner die Rückforderung der seit dem nach dieser Bestimmung gewährten Beihilfen angeordnet, soweit keine konkreten rechtlichen Investitionshindernisse nachgewiesen werden konnten. Damit wird eine 2007 eingeleitete Untersuchung abgeschlossen, die 2009 bereits zu einem Beschluss mit der Feststellung geführt hatte, dass die Regelung hinsichtlich des Erwerbs von Beteiligungen in anderen EU-Mitgliedsstaaten eine unzulässige Beihilfe darstellt.
Im Oktober 2007 leitete die Kommission die förmliche Prüfung einer Bestimmung des spanischen Körperschaftsteuergesetzes ein, die im Verdacht stand, spanischen Unternehmen bei der Übernahme ausländischer Unternehmen einen Vorteil zu verschaffen (siehe IP/07/1469). Nach Artikel 12 Absatz 5 des Gesetzes können spanische Unternehmen beim Erwerb einer Beteiligung von mehr als 5 % an einem ausländischen Unternehmen den Firmenwert über...