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IWB Nr. 2 vom Seite 45

Blick ins Ausland – Umsatzsteuern

Dipl.-Finanzwirt (FH) Ronny Langer, Steuerberater, küffner maunz langer zugmaier, Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München

Nachfolgend wird ein Überblick über die zum Jahreswechsel in Kraft getretenen Steuersatzänderungen in Europa und einige damit im Zusammenhang stehende Regelungen gegeben. Angesichts der Probleme der Staatshaushalte handelt es sich fast ausschließlich um Steuersatzerhöhungen. Teilweise sind die Änderungen sogar auf mehrere Jahre angelegt und direkt mit Kennzahlen wie Staatsdefizit oder Staatsverschuldung verbunden.

Wie bereits seit längerem bekannt, wird der Regelsteuersatz in Großbritannien ab dem von 17,5 % auf 20 % erhöht.

[i]Erhöhung des Regelsteuersatzes in GroßbritannienFür alle Rechnungen, die ab dem und innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Erbringung der Lieferung oder sonstigen Leistung ausgestellt wurden, ist grundsätzlich der erhöhte Steuersatz von 20 % anzuwenden. Für vor dem getätigte Lieferungen oder sonstige Leistungen kann aber auch noch der Steuersatz von 17,5 % verwendet werden, selbst wenn die Rechnungen erst ab dem ausgestellt werden. Auch für die vor dem erhaltenen Anzahlungen verbleibt es grundsätzlich beim Steuersatz von 17,5 %. Allerdings gibt es einige Anti-Forestalling Rules, nach denen in bestimmten Einzelfällen bereits der ...

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