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HBeglG 2011: Änderungen bei Energie- und Stromsteuern
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB HAAAD-59893 Das Haushaltsbegleitgesetz 2011 enthält wesentliche Änderungen bei Energie- und Stromsteuern. Für Unternehmen bedeutsame Steuerentlastungen sind zum Teil erheblich gekürzt worden. Die Änderungen betreffen insbesondere Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und die Contracting-Branche. Daneben ist aber auch eine Erhöhung der Sockelbeträge erfolgt, die vor allem kleinere Betriebe betrifft.
Einen ausführlichen Beitrag finden Sie in der .
Energiesteuer
[i]Reduzierung der Steuerentlastung beim SpitzenausgleichIm Bereich der Energiesteuer hat der Gesetzgeber die Steuerentlastungssätze nach § 54 Abs. 2 EnergieStG für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft zum Teil erheblich reduziert. Die Steuerentlastung macht künftig nur noch 25 % der Regelsteuersätze aus. Daneben wurde der Selbstbehalt nach § 54 Abs. 3 EnergieStG von 205 € auf 250 € angehoben, was vor allem kleinere Betriebe betrifft. Beim energiesteuerrechtlichen „Spitzenausgleich” nach § 55 EnergieStG ist eine Kürzung der Steuerentlastung durch die Reduzierung des Steueranteils von 95 % auf 90 % erfolgt.
Stromsteuer
[i]Ersetzung des Erlaubnisverfahrens durch das Entlastungsverfahren und Reduzierung der Steuerentlastung Im StromStG wurde das sog. Erlaubnisverfahren nach § 9 Abs. 3 i. V. mit Abs. 4 StromStG durch ein Antragsverfahren (analog EnergieStG) erset...