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Bilanzierung | Keine Rücklage für Ersatzbeschaffung beim sog. Squeeze-out
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Für den Veräußerungsgewinn aus der Übertragung von Aktien nach §§ 327a ff. AktG (sog. Squeeze-out) kann keine Rücklage für Ersatzbeschaffung gebildet werden. (2) Es ist weder aus verfassungs- noch aus unionsrechtlicher Sicht zu beanstanden, dass § 8b Abs. 3 KStG 2002 a. F. auch den Abzug von Veräußerungsverlusten und Teilwertabschreibungen ausschließt.