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Umsatzsteuer | Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen auch ohne USt-IdNr.
Wenn zweifelsfrei feststeht, dass Waren an einen Unternehmer im übrigen Gemeinschaftsgebiet befördert wurden und der Warenerwerb dort den Vorschriften der Umsatzbesteuerung unterliegt, ist diese innergemeinschaftliche Lieferung (§ 6a Abs. 1 Satz 1 UStG) auch dann steuerbefreit, wenn der Abnehmer nicht über eine USt-IdNr. verfügt. Dies entschied das FG Köln in seinem Urteil v. . Das Gericht hatte über die Klage eines Maschinenhändlers zu entscheiden, der eine spanische Firma belieferte, noch bevor sie im Besitz einer USt-IdNr. war. Das Finanzamt gewährte die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen erst ab dem Zeitpunkt der Erteilung der USt-IdNr., obwohl die materiellen Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung unstreitig von Beginn an vorlagen. Das FG Köln gab der hiergegen gerichteten Klage statt ...BStBl 2009 II S. 57